EVLKS: Zuschuss für Gemeinden

bei Beratung im Themenbereich Menschenfeindlicheit/Rechtsextremismus

Wenn in einer Kirchgemeinde Beratungsbedarf für Gemeinde- oder Dienstgruppen zum o.g. Thema besteht und die Gemeinde eine Beratung/Fortbildung vom Kulturbüro Sachsen e.V. Dresden dafür in Anspruch nimmt, fallen für die Gemeinde Fahrtkosten und eine Kostenbeteiligung für das Kulturbüro in Höhe von 150,- € an. (Vereinbarung von 2012)

Die Fahrtkosten müssen von der Gemeinde getragen werden.
Sollte es wegen der finanziellen Lage der Gemeinde notwendig sein, kann sie einen Antrag auf Zuschuss beim Ev.-Luth. Landeskirchenamt über den Dienstweg stellen.

Dafür kann folgender Text genutzt werden: (In die eigene Briefvorlage zu kopieren) 

Absender: ………….

Ev.-Luth. Landeskirchenamt Sachsens
Ausländerbeauftragter

Lukasstr. 6
01069 Dresden

Beratung zu Menschenfeindlichkeit/Rechtsextremismus – Antrag auf Zuschuss

Sehr geehrte Damen und Herrn, liebe Schwestern und Brüder,

in unserer Gemeinde gibt es Beratungsbedarf zum Thema Menschenfeindlichkeit / Rechtsextremismus. Wir haben deshalb die AG Kirche für Demokratie gegen Rechtsextremismus / das Kulturbüro Sachsen e.V. / das Mobile Beratungsteam …. zu einer Veranstaltung eingeladen.
Die Fahrtkosten werden von der Gemeinde übernommen. Für das Begleichen der Kostenbeteiligung für das Kulturbüro Sachsen bitten wir auf diesem Weg um einen Zuschuss des Ev.-Luth. Landeskirchenamtes in Höhe von 150,- €.

Kontoverbindung: ……………………

Zahlungsgrund: ………………………

Mit freundlichen Grüßen

…………………………………..

Anlage
Kopie des Überweisungsbelegs in Höhe von 150,- Euro

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